"In welcher Form ein Richter, sein Arbeitgeber oder seine Kanzlei (vgl. Tabelle mit Richterinformationen) mit Personen, die Parteien sein könnten oder mit Parteien verbunden sein könnten, in einer Geschäftsbeziehung mit möglicher Auswirkung auf die Frage der Unabhängigkeit des Richters steht, kann durch einfache Abfrage in entsprechenden öffentlichen Registern ermittelt werden. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sei insbesondere auf folgende Register unter Anleitung des Vorgehens hingewiesen: Schweizer Marken, Patente, Schutzzertifikate, Designs und Topographien: Abfrage unter www.swissreg.ch.