Isler & Pedrazzini AG sei nicht für die Zahlung der Jahresgebühren verantwortlich (dies werde über eine Drittfirma abgewickelt). Die Kanzlei Isler & Pedrazzini AG sei in allen diesen Fällen lediglich rein administrative Zustelladresse für den hypothetischen Fall, dass in Zukunft einmal eine Rechtsverlustmitteilung vom Institut für Geistiges Eigentum wegen Nicht- Zahlung einer Jahresgebühr ergehen sollte. Grund der Bestellung sei, dass die Zustellung solcher Rechtsverlustmitteilungen an den Patentinhaber ins Ausland mit Risiken verbunden sei, und dieses Risiko so vermieden werden könne. Eine Pflicht zur Bestimmung einer solchen Zustellungsadresse in der Schweiz gebe es aber nicht.