Ist auch die Ersatzperson oder ein weiteres Mitglied der Gerichtsleitung verhindert oder von einem Ausstandsgesuch betroffen, so wird sie oder es von der juristisch ausgebildeten Richterin oder vom juristisch ausgebildeten Richter mit dem höchsten Dienstalter vertreten; bei gleichem Dienstalter ist das höhere Lebensalter massgebend." Eine Ersatzperson hat das Gericht nicht bestimmt, und das Dienstalter ist bei allen juristischen Richtern gleich, womit das Lebensalter spielt.