Der Beklagte macht nun aber geltend, es liege ein Klageüberfall vor, deshalb sollten die Kosten- und Entschädigungsfolgen die Klägerin treffen. Der Beklagte führt aus, ihm sei vor Eingang der Verfügung des Gerichts nicht bewusst gewesen, dass die Klägerin die Streitpatente halte. Die Klägerin habe ihn vor der Klage nicht abgemahnt.