Unter Vorbehalt einer späteren Klage auf Rechnungslegung, Auskunftserteilung und Gewinnherausgabe. 6) Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten, unter Mitberücksichtigung des patentanwaltlichen Aufwands." 2. Mit der Klageantwort vom 26. November 2013 stellte der Beklagte folgende Anträge: "1. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass der Beklagte [2] die Rechtsbegehren Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 anerkennt; 2. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass der Beklagte [2] das Rechtsbegehren Nr. 4 bezüglich der anbegehrten Feststellung anerkennt, soweit das Publikationsbegehren (Rechtsbegehren Nr. 5 [recte 4]) gutgeheissen wird;