- und zwar unter genauer Angabe der Faktoren, d.h. des Netto Verkaufspreises, der direkten Kosten samt Fakturabelegen [Kreditoren], der Ertragskontenauszüge und der Rechnungskopien [Debi- Seite 70 O2014_009 toren] sowie der einzelnen Verwaltungs-, Vertriebs- und Gemeinkosten. 5. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 100'000.–.