Die Beklagte macht einen patentanwaltlichen Aufwand von total CHF 73'080.– geltend (Bernhard Rüber: CHF 63'000.–, Arndt Hamann: CHF 10'080.–). Die Klägerin bestreitet, dass diese patentanwaltlichen Kosten, soweit es sich dabei um interne bzw. konzerninterne Kosten handle, geltend gemacht werden könnten. Insbesondere bestreitet sie die Kosten im Zusammenhang mit dem Privatgutachten (CHF 3'150.–; 9 Stunden à CHF 350.–), da diese Kosten unnötig verursacht worden seien. Seite 67 O2014_009