4.10.2 Verletzung des Vorrichtungsanspruchs (Anspruch 7 des Klagepatents, Rechtsbegehren 3, 3.a, 3.b, 4, 4.a und 4.b) Die Beklagte bestreitet nur die Verwirklichung des Merkmals 7O3a (Support) sowie der Merkmale 7K1a und 1K1b des kennzeichnenden Teils. Hinsichtlich 7O3a muss zunächst ermittelt werden, was unter einem solchen Support zu verstehen ist. In der allgemeinen Beschreibung wird dies in [0017] erläutert, wo es heisst: