Die Beklagte versucht hier geltend zu machen, dass die Position der Tatzen durch eine durch die Kufen der Stichplatte definierte weiter vorne liegende Frontfläche vorgegeben sein soll, hingegen die Position der Heizspitze durch den etwas weiter hinten angeordneten Stichplattengrund. Angesichts der ausdrücklichen Instruktionen in der Betriebsanleitung, wo auf der gleichen Seite sowohl bei der Ausrichtung der Heizspitze als auch der Stoffdrückertatzen jeweils auf die Stichplatte Bezug genommen wird und nicht im einen Fall differenzierend auf das Niveau der Kufen der Stichplatte, spielt es gar keine Rolle, ob die Stichplatte Kufen hat oder nicht.