Die Tatsache, dass der Prozess gegebenenfalls unter bestimmten Bedingungen auch ohne angelegte Stoffdrückertatzen durchgeführt werden kann, ist nicht erheblich. Die Frage ist, ob, wenn die Stoffdrückertatzen angelegt werden, und dies wird von der Beklagten so beworben d.h. angewendet, und vor allem auch in der Betriebsanleitung und der Monta- Seite 59 O2014_009 geanleitung ausdrücklich als Einstellung für die Kunden vorgeschrieben, die anspruchsgemässe Lehre umgesetzt wird.