Seite 46 O2014_009 später geschieht, bleibt unklar. Es beschreibt weiter kein Verfahren und keine Vorrichtung, bei welcher mindestens eine Materialschicht über dem Stickgrund angeordnet ist (Merkmal 1O3 bzw. 7O2). Ferner gibt es bei der beheizbaren Spitze keinen Abstandhalter (Merkmal 1K2a bzw. 7K1a) und damit kann ein solcher Abstandhalter auch nicht die Eindringtiefe der Spitze festlegen (Merkmal 1K2b bzw. 7K1b).