Soweit der Offenbarungsgehalt der D1 angesichts der schlechten Maschinenübersetzung nachvollzogen werden kann, geht es hier grundsätzlich um eine Nähmaschine, welche zusätzlich mit einer Stickfunktion ausgestattet ist (vgl. Zusammenfassung Patent Abstracts of Japan). Dabei gibt es einen oben angeordneten Halterungskopf (Bezugszeichen 3), der mit einer beheizbaren Spitze (Bezugszeichen 4/5) ausgestattet ist. Vergleiche diesbezüglich beispielsweise Figuren 2 und 3 der D1: Seite 44 O2014_009