Zudem ergibt sich in der Regel eine andere objektive Aufgabe, als wenn man von einem Dokument ausgeht, das im gleichen Gebiet wie das Klagepatent liegt und die gleiche Problemstellung betrifft. Eine andere Vorgehensweise würde unweigerlich eine rückschauende Betrachtungsweise nach sich Seite 43 O2014_009 ziehen, bzw. Elemente der gemachten Erfindung bereits in die Auslegung des Ausgangsdokuments bzw. in die Definition der objektiven Aufgabe hineintragen.