4.8.3 Rechtsbegehren 3 und 4 wollen die Durchführung gewerblicher Handlungen im Zusammenhang mit einer Vorrichtung verbieten lassen, und stützen sich dafür auf den unabhängigen Anspruch 7. Sie werden von der Beklagten nur hinsichtlich Bezugnahme auf die Anhänge der Replik beanstandet. Wie oben unter Ziff. 4.8.1 dargelegt, ist die Bezugnahme auf die Fotografien der Anhänge nicht zu beanstanden. Auf die Rechtsbegehren 3 und 4 gemäss Eingabe vom 17. Dezember 2014 ist entsprechend einzutreten. Damit erübrigt sich eine weitergehende Diskussion der Rechtsbegehren 3.a und 4.a gemäss Replik sowie der Rechtsbegehren 3.b und 4.b gemäss Eingabe vom 17. Dezember 2014.