Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden. Aus einer Gesamtschau der Formulierung von Rechtsbegehren 1 heraus zusammen mit dieser Fotografie wird die Bedeutung der Bezeichnungen eindeutig klar. Seite 41 O2014_009 Andererseits wird Rechtsbegehren 1 von der Beklagten beanstandet, weil angeblich auch eine Situation abgedeckt würde, bei welcher die Stoffdrückertatzen während des Schneidvorganges zurückgezogen wären.