Im Hinblick auf die Nichtigkeitseinrede begründet die Beklagte in der Duplik ausschliesslich die geltend gemachte mangelnde erfinderische Tätigkeit ausgehend von der D4/D2 neu. Sie geht dabei für die Definition der Laser Cut-Technologie als Ausgangspunkt nicht mehr von der D2 aus, sondern nur noch von der DE 44 26 817, wie beschrieben in [0006] des Klagepatents, erneut ohne dieses Dokument des Standes der Technik im Seite 39 O2014_009