7O3c und Mitteln, um die beheizbare Spitze von der Ruhestellung in die Schneidstellung, und umgekehrt, zu bringen, dadurch gekennzeichnet, dass 7K1a bei der beheizbaren Spitze ein Abstandhalter vorgesehen ist, der verstellbar ist, 7K1b um die Eindringtiefe der Spitze in die Materialschicht festzulegen, sodass die Spitze nur in die zu schneidende Materialschicht eindringt. Wiederum diskutiert die Beklagte die Merkmale 7O1-7O2 sowie 7O3b und 7O3c nicht.