funden. Dies zeigt sich u.a. daran, dass genau dieser in der Einleitung der Prozessgeschichte bei der Wiedergabe der Merkmalsanalyse der Beklagten weggelassene Zusatz von Merkmal 1K2b in der materiellen Diskussion im Fachrichtervotum ausdrücklich diskutiert und dort in RZ 39 sogar fett und kursiv hervorgehoben wurde.