Die prozessualen Anträge 4a und 4b betreffen erneut die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Dieser Antrag geht zurück auf die von der Beklagten bereits im Rahmen der Stellungnahme zum Fachrichtervotum sowie anlässlich der Hauptverhandlung beanstandete fehlerhafte Merkmalsanalyse von Anspruch 1 in der Darlegung der Prozessgeschichte im Fachrichtervotum.