5. Es sei die von der Beklagten an der Hauptverhandlung präsentierte Stichplatte der angegriffenen Ausführungsform als Beweismittel zu berücksichtigen." 1.14 Mit Schreiben vom 9. Februar 2016 wurde den Parteien das Protokoll der Hauptverhandlung übermittelt. 1.15 Mit Eingabe vom 12. Februar 2016 beantragte die Klägerin die Abweisung der vorstehend aufgeführten prozessualen Anträge der Beklagten. 1.16 Das Verfahren ist spruchreif. Seite 25 O2014_009 2. Prozessuales