1.7 Am 25. Juni 2015 erstattete Richter Dr. sc. nat. Tobias Bremi ein Fachrichtervotum. 1.8 Mit Eingaben vom 26. August 2015 bzw. vom 25. September 2015 erfolgten die Stellungnahmen der Klägerin bzw. der Beklagten zum Fachrichtervotum, wobei die Beklagte den folgenden neuen prozessualen Antrag stellte: "3. Die Kapitel “Rechtsbegehren“ (Rz. 12-15) und “Verletzung“ (Rz. 36-43) des Fachrichtervotums seien aus dem Recht zu weisen.