- und zwar unter genauer Angabe der Faktoren, d.h. des Netto-Verkaufspreises und der einzelnen Kostenfaktoren (insbesondere der Kostenstellen- und -trägerrechnung [Profit-Center], der Kalkulationsschemas, der Fakturabelege der direkten Kosten [Kreditoren], der Ertragskontenauszüge und der Rechnungskopien [Debitoren] sowie der einzelnen Verwaltungs-, Vertriebs- und Gemeinkosten." Demnach lautet das nun massgebende konsolidierte Rechtsbegehren der Klägerin wie folgt (vgl. unten Ziff. 4.8.1):