1.5 Mit Eingabe vom 17. Dezember 2014 erfolgte die Stellungnahme der Klägerin zur Duplik, wobei sie weitere Eventualbegehren stellte, nämlich als erstes Eventualbegehren die Begehren gemäss act. 44_24 mit den handschriftlichen Ergänzungen wie folgt (Handschriftliches und damit bezüglich der Rechtsbegehren gemäss act. 36 Hinzugefügtes fett gesetzt):