Spitze (47) in die Materialschicht (44) durch einen bei der Spitze (47) vorgesehenen Abstandhalter (55) festgelegt wird, sodass die Spitze nur in die zu schneidende Materialschicht (44) eindringt; herzustellen, anzubieten, öffentlich zu präsentieren, zu verkaufen oder sonst wie in Verkehr zu bringen, oder diese Handlungen zu begünstigen. 2. Der Beklagten sei insbesondere zu verbieten, ihr Schneid-System HeatCut mit dem Hinweis anzupreisen, dass die Schneidtiefe und/oder die Stoffdrückertatze individuell eingestellt werden kann.