5.2.2 Bezüglich Streitpatent 2 reicht der Kläger einerseits einen von dem von ihm konsultierten Rechtsanwalt Dr. H. verfertigten "ersten noch unvollständigen Entwurf" einer Tabelle ein, in welcher in vier Kolonnen bezüglich aller vier Ansprüche die Themen "Anspruchsmerkmal", "Bedeutung des Merkmals", "Unterschied zum Stand der Technik" und "Verwirklichung durch die Gegenpartei?" abgehandelt werden. Zum anderen reicht der Kläger seine Antwort an Dr. H. ein, in welcher er – im Korrekturmodus – zum Entwurf Stellung nimmt und darlegt, weshalb das meiste so nicht zutreffe.