5.2.1 Eine Merkmalsanalyse von Anspruch 1 des Streitpatents 1 reicht der Kläger ein. Dabei soll es sich gemäss Beilagenverzeichnis um eine Analyse der Kanzlei E handeln. Der Kläger äussert sich aber nicht weiter zu dieser Merkmalsanalyse, geschweige denn, dass er darlegte, wie diese Merkmale in den angegriffenen Ausführungsformen umgesetzt werden. Er räumt nur ein, dass Anspruch 1 des Streitpatents 1 wegen seiner ca. 20 Merkmale sehr schwierig gleich von Beginn her zu verstehen sei. Damit fehlt es gänzlich an einer Begründung der Verletzung des Streitpatents 1 durch die angegriffenen Ausführungsformen.