5.1 Wie dem Kläger mit dem Schreiben vom 13. Januar 2014 erläutert wurde, müssen sowohl Rechtsbegehren als auch Begründung einer Patentunterlassungsklage gewisse Voraussetzungen erfüllen: "Sodann seien Sie noch darauf hingewiesen, dass Ihre Klageschrift kein Wort zur Begründung der Verletzung der beiden Streitpatente enthält. Die nehmen Sie offenbar einfach als gegeben an. Zur Begründung einer Patentverletzungsklage müsste aber dargelegt werden, welche konkreten Handlun- Seite 8 O2014_005