Allg. alle zukünftigen Beklagten seien unter Androhung der Bestrafung wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung nach Art. 292 StGB (Busse) zu verpflichten, es ohne angemessene Lizenz-Zahlung zu unterlassen, Geräte in den Handel zu bringen und v.a. zu betreiben, die mobile Handy-Payments, mobi- Seite 4 O2014_005