Sodann seien Sie noch darauf hingewiesen, dass Ihre Klageschrift kein Wort zur Begründung der Verletzung der beiden Streitpatente enthält. Die nehmen Sie offenbar einfach als gegeben an. Zur Begründung einer Patentverletzungsklage müsste aber dargelegt werden, welche konkreten Handlungen jeder Beklagten Sie als in den Schutzbereich eines der beiden Streitpatente fallend verboten haben wollen, und das Unterlassungsbegehren müsste entsprechend formuliert sein (vergl. BGE 131 III 70, E. 3.3). Das setzt voraus, dass eine Merkmalsanalyse des Patentanspruchs vorgenommen und dann dargelegt wird, wie in der angegriffenen Ausführungsform jedes Merkmal konkret technisch umgesetzt wird.