2. NN reichte am 22. August 2013 beim Bundespatentgericht eine neue Klage mit der Bezeichnung "AMTS-Patente EP 1xxxxxx C, A und B Pa- tentverletzung-Klage und NFC-Transaktions-Patent CH 1xxxxx A und B Patentverletzung-Klage" ein. Mit Schreiben vom 26. August 2013 retournierte der Präsident des Bundespatentgerichts die Klageschrift mit folgender Begründung: "Wie wir Ihnen im Verfahren O2012_012 mehrmals mitgeteilt haben, muss eine Klageschrift ein einziges Dokument sein (nicht mehrere), welches den Ihnen auch schon mehrmals erläuterten In-