{"Signatur": "CH_PATG_001", "Spider": "CH_BPatG", "Datum": "2014-03-19", "PDF": {"Datei": "CH_BPatG/CH_PATG_001_O2014-005_2014-03-19.pdf", "URL": "https://www.bundespatentgericht.ch/fileadmin/entscheide/O2014_005_Urteil_140319.pdf", "Checksum": "69f8eae4f0a4a1105dee82eaf616c045"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["O2014_005"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bundespatentgericht 19.03.2014 O2014_005"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bundespatentgericht 19.03.2014 O2014_005"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Bundespatentgericht 19.03.2014 O2014_005"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Bundespatentgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Bundespatentgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Bundespatentgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Patentverletzung, Nichteintreten, fehlende Begründung | Kosten: Unentgeltliche Rechtspflege, Lizenz"}], "ScrapyJob": "446973/64/2135", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:18:14", "Checksum": "ce0a8b6c38c508d610cdabf7dd5c22c3", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bundespatentgericht 19.03.2014 O2014_005\nRegeste:\nPatentverletzung, Nichteintreten, fehlende Begründung | Kosten: Unentgeltliche Rechtspflege, Lizenz\n\n\"1. Alternativ Mobil Telekommunikations- System um damit ein elektronische Bestellung und Bedienung unterstützendes, automatisiertes Telekommunikation-\nSystem zu verwirklichen, bei dem drahtlose Telekommunikations-Endgeräte\n(CTT) zur lokalen Nutzung mit mindestens einer Basisstation über ein lokales\nNetzwerk LAN kommunizieren, bei dem die mindestens eine Basisstation über\neine Telekommunikationsleitung mit einem Telekommunikationsanbieter verbunden ist, um Dienste des Internets zu nutzen, bei dem das jeweilige drahtlose Telekommunikationsendgerät (CTT) vor der Kommunikation an der Basisstation\nangemeldet wird, bei dem für einen nicht in dem Lokalen Netzwerk (LAN) registrierten Benutzer ein elektronisches Kauf-, Bestell- oder Bedienverfahren abgewickelt wird, wenn der fremde Benutzer sich mit seinem drahtlosen Telekommunikationsendgerät (CTT) in das lokale Netzwerk (LAN) eines Anbieters einbucht\nund einen bidirektionalen Kommunikationskanal bekommt, bei dem das lokale\nNetzwerk (LAN) für den fremden Benutzergeöffnet wird und er einen digitalen\nZugriffbekommt, bei dem der Benutzer mit seinem Telekommunikationsendgerät\n(CTT) eine Ware oder Dienstleistung bestellt und den zu zahlenden Preismittels\neines über das lokale Netzwerk (LAN) Benutzerabhängig geführten Kontos bezahlt oder abbuchen lässt, bei dem die Ware oder Dienstleistung anschliessend\nentweder über einen Automaten oder oder mit persönlichen Diensten zugestellt\nbzw. ausgehändigt wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Benutzer über das\nInternet ein Zeichen oder Signalschickt für den Internet-Service-Provider oder\nbeliebige andere Telekommunikationsprovider indem er die gewünschte ein oder\nmehrere Telefonnummernoder andere beliebige Identifikationsmerkmale angibt,\nmit welche er verbunden werden möchte, weiterhin auch automatisch oder manuell seine Erreichbarkeit mitteilt und der Provider die gewünschte Verbindung\nentweder paketvermittelt VoIP oder leitungsvermittelt durchführt und dem Teilnehmer die Verbindungen, Anrufe weiterleitet.\n\n2. Alternativ Mobile Telekommunikations- System nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass es mit jede beliebige Verkauf und KundenBedienungssystemen Automaten kombiniert eingesetzt und dadurch die Bedienung mit e-\ncommerce vor Ort und Stelle der Verkauf, Bestellung und Bezahlung automatisiert wird.\n\n3. Alternativ Mobile Telekommunikations- System nach Anspruche 1 und oder 2\ndadurch gekennzeichnet, dass die Anmeldung der Benutzers in den lokalen\ndrahtlosen Verkaufs-Netzwerken WLAN automatisch aufgrund elektronisch gespeicherter Kodes oder Signaturen, insbesondere aufgrund einer SIM-Karte,\nMAC-Adresse und/oder Sprachsteuerung voice control, durchgeführt wird.\n\nSeite 6\nO2014_005\n\n4. Alternativ Mobile Telekommunikations- System nach Anspruch 1 bis 3 dadurch\ngekennzeichnet, dass die Anschlüsse zur vorübergehende Nutzung Überlassung\nTauschsystem in einem SSS (Station Sharing System) gebildet wird und im\nRahmen eines so genannten CCC Change Connection Community oder SCC\nShare Connection Community System, indem alle organisierten Teilnehmer ihre\nTAE TelekommunikationsanschlussEinheiten für alle in dem Tausch und Anschlussüberlassung Verfahren organisierten oder nicht organisierten Teilnehmer\nihre Anschlüsse öffnen überlassen und die erbrachten Leistungen nach Identifikation und Verbindung Benutzerabhängig untereinander, bzw. über den Anbieter\nabrechnen.\n\n5. Alternativ Mobil Telekommunikation System nach Anspruche 1 bis 4 dadurch\ngekenzeichnet, dass die für die eigenen Anschlüssen erkauften Leistungen wie\nDSL Flatrate in die die Sharing Gemeinschaft hineinbringen, um dann die eigene\ngekaufte Festnetzprodukte überall unterwegs nutze zu können in eine so genannte SSS Station Sharing System CSC Connection Sharing Community oder\nCCC Change Connection Community verwirklicht werden kann, in dem die TAE\nTelekommunikations-Anschlusseinheiten der Teilnehmer zur vorübergehende\nBenützung bei Benutzerabhängige Abrechnung überlassen werden.\n\n6. Alternativ Mobil Telekommunikation System und Dienstleistungen nach Anspruche 1 bis 5 dadurch gekenzeichnet, dass die CTT Cordless Telecom Terminals Endgeräte so konfiguriert und programmiert werden, dass Interessen und\nProfile eingestellt werden können und lässt das Angebot was wir eingestellt haben in unsere CCT über WLAN einblenden.\n\n7. Alternativ Mobil Telekommunikation System und Dienstleistungen nach Anspruch 1 bis 6 dadurch gekenzeichnet, dass die Bezahlung der Waren und\nDienstleistungen direkt über die drahtlose Local Area Netzwerke der Anbieter vor\nOrt und Stelle mit den Anbieter WLANs kommunizierende drahtlose Telekommu-\nnikations-Endgeräten der Kunden und oder direkt von dem Bargeldkarten-Chip\nbzw. Guthabenwertspeicher der CTT (Cordless Telecom Terminal) bzw. auf dessen gespeicherten Werten abgewickelt wird.\n\n8. Alternative Mobile Telekommunikation System nach Anspruch 1 bis 7 dadurch\ngekennzeichnet, dass ein Mobiles VoIP Services verwirklicht wird, in dem die\nCTT (Cordless Telecom Terminals) Endgeräte in einem WLAN (Wireless Local\nArea Network) sich als fremde Benutzer sich anmelden und in dem LAN oder\nausserhalb des LANs verwaltet registriert werden, damit bei eine eventuelle Anruf der Benutzer gefunden und verbunden werden können und während der Ver-\n\nSeite 7\nO2014_005\n\nbindung es können die Leitungsvermittelte und VoIP Verfahren vorteilhaft beliebig gewechselt werden.\n\n"}