{"Signatur": "CH_PATG_001", "Spider": "CH_BPatG", "Datum": "2014-03-19", "PDF": {"Datei": "CH_BPatG/CH_PATG_001_O2014-005_2014-03-19.pdf", "URL": "https://www.bundespatentgericht.ch/fileadmin/entscheide/O2014_005_Urteil_140319.pdf", "Checksum": "69f8eae4f0a4a1105dee82eaf616c045"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["O2014_005"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bundespatentgericht 19.03.2014 O2014_005"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bundespatentgericht 19.03.2014 O2014_005"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Bundespatentgericht 19.03.2014 O2014_005"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Bundespatentgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Bundespatentgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Bundespatentgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Patentverletzung, Nichteintreten, fehlende Begründung | Kosten: Unentgeltliche Rechtspflege, Lizenz"}], "ScrapyJob": "446973/64/2135", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:18:14", "Checksum": "ce0a8b6c38c508d610cdabf7dd5c22c3", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bundespatentgericht 19.03.2014 O2014_005\nRegeste:\nPatentverletzung, Nichteintreten, fehlende Begründung | Kosten: Unentgeltliche Rechtspflege, Lizenz\n\n Seite 3\nO2014_005\n\nWir setzen Ihnen hiermit eine Frist bis 28. Februar 2014, um Ihre Eingabe\nim Sinne der Erwägungen zu verbessern. Andernfalls gilt die Eingabe als\nnicht erfolgt (Art. 132 Abs. 1 ZPO).\n\nSodann seien Sie noch darauf hingewiesen, dass Ihre Klageschrift kein\nWort zur Begründung der Verletzung der beiden Streitpatente enthält. Die\nnehmen Sie offenbar einfach als gegeben an. Zur Begründung einer Patentverletzungsklage müsste aber dargelegt werden, welche konkreten\nHandlungen jeder Beklagten Sie als in den Schutzbereich eines der beiden Streitpatente fallend verboten haben wollen, und das Unterlassungsbegehren müsste entsprechend formuliert sein (vergl. BGE 131 III 70, E.\n3.3). Das setzt voraus, dass eine Merkmalsanalyse des Patentanspruchs\nvorgenommen und dann dargelegt wird, wie in der angegriffenen Ausführungsform jedes Merkmal konkret technisch umgesetzt wird. Daran fehlt\nes in Ihrer Eingabe völlig.\n\nSoweit Sie ein Gesuch betreffend unentgeltliche Rechtspflege stellen wollen, empfiehlt es sich, wie Ihnen am 4. Juni 2013 schon mitgeteilt wurde,\ndafür das Formular des EJPD zu verwenden, es vollständig auszufüllen\nund die dort verlangten Beilagen mit einzureichen. Sie finden das Formular unter\n\nhttp://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/staat_buerger/zivilprozessrec\nht/parteieingabenformulare/gesuch-unentgeltl-rechtspflege-d.pdf\".\n\n4.\nAm 28. Februar 2014 ging die verbesserte Klage mit folgendem Rechtsbegehren ein:\n\n\"Die beklagten Handelsketten seien unter Androhung der Bestrafung wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung nach Art. 292 StGB (Busse) zu verpflichten, es ohne angemessene Lizenzzahlung zu unterlassen, weiter „aktive“\nNFC-Handypayments an deren POS zu ermöglichen und zu betreiben. D.h. wegen der mehrfachen Patentverletzung seien die beklagten Handelsketten zu einer angemessenen Lizenz-Zahlung zu verurteilen. Die Lizenz-Summe sei von\neinem Wirtschaftsprüfer als kompetenter bzw. zuständiger Experte zu berechnen.\n\nAllg. alle zukünftigen Beklagten seien unter Androhung der Bestrafung wegen\nUngehorsams gegen eine amtliche Verfügung nach Art. 292 StGB (Busse) zu\nverpflichten, es ohne angemessene Lizenz-Zahlung zu unterlassen, Geräte in\nden Handel zu bringen und v.a. zu betreiben, die mobile Handy-Payments, mobi-\n\nSeite 4\nO2014_005\n\nle Bonus-Systeme, mobiles VoIP und weitere mobile kostenpflichtige Dienste unterstützen, die das AMTS-Patent EP 1xxxxxx und das NFC-Transaktions Patent\nCH 1xxxxx verletzen! D.h. für die letzten 12 Jahre und für die nächsten 8 Jahre\nder Nutzung des AMTS-Patentes EP 1xxxxxx und des NEC-Transaktions Patentes CH 1xxxxx als dann auch aller meiner weiteren Patente sei die Lizenz zu\nzahlen!\"\n\nSodann stellt der Kläger folgende Anträge (S. 7):\n\n\"1) Mein Haupt-Begehren: Beendigung der endlosen ungebührlichen Benachteiligungen\n\n2) Unterlassungs-Begehren: Die beklagten Handelsketten seien unter Androhung\nder Bestrafung wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung nach Art.\n292 StGB (Busse) zu verpflichten, es ohne angemessene Lizenzzahlung, weiter\n„aktive“ NFC-Handypayments an deren POS zu ermöglichen bzw. zu betreiben\n\n3) Zulassung der UP (unentgeltlichen Prozessführung)\n\n4) Bestellung eines UP-Vertreters\n\n5) Teilen Sie mir unbedingt sofort mit, ob (und v.a. dann mit der Begründung warum) Sie noch mit anderen Institutionen oder sonstige gescheite Leute, Experten\nund Richter Sie hier auch noch anfragen bzw. involvieren wollen oder gar müssen, wenn Sie wegen denen irgend ein Problem sehen, um nicht die UP- und\nKlage-Zulassung mir zu würdigen.\n\n6) Ich möchte bzw. muss Sie wie nun jeden kleinsten Kritiker betreffend die Bestechung vorweg auf diese Haftung anfragen, oh Ihnen das bewusst ist, dass ich\nin keiner Art und Weise irgendwie durch irgend welche Fragen oder Punkte ungebührlich benachteiligt werden darf!! D.h. was für Punkte oder Fragen hätten\nSie da? Bitte teilen Sie mir das umgehend mit!\"\n\n5.\nDer Kläger stützt seine Rechtsbegehren auf zwei Patente, zum einen auf\ndas EP 1xxxxxx, \"METHOD FOR OPERATING AN ALTERNATIVE MOBI-\nLE TELECOMMUNICATIONS SYSTEM AND FOR PROVIDING SERVI-\nCES\" (Streitpatent 1), zum anderen auf das CH 1xxxxx, \"Handy (Pass-\nPartout) für Funk-Schlösser, RFID-Tags und Zahlungsverkehr etc. All In\nOne Remote Key (AIORK)\" (Streitpatent 2).\n\nDie Ansprüche von Streitpatent 1 lauten wie folgt:\n\nSeite 5\nO2014_005\n\n"}