1.8 Gegen dieses Teilurteil erhob die Klägerin Beschwerde beim Bundesgericht. Mit nachfolgend angeführtem Urteil vom 3. Oktober 2016 Seite 13 O2014_002 hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut, hob die Disposi- tiv-Ziffern 2 bis 5 des Teilurteils auf, fasste diese neu, hob die Dispositiv- Ziffern 6 bis 8 des Teilurteils auf und wies die Sache zu neuer Beurteilung der Kosten an das Bundespatentgericht zurück: