Seite 76 O2014_002 tion vorgesehen sind, zu vernichten, soweit sich diese im Eigentum oder Besitz der Beklagten befinden. 9. Kosten- und Entschädigungsfolgen 9.1 Das vorliegende Teilurteil stellt bezüglich Verletzung, Auskunft und Rechnungslegung einen Endentscheid dar. Entsprechend ist über die diesbezüglichen Prozesskosten jetzt zu entscheiden (Art. 104 Abs. 1 ZPO).