Am 17. Februar 2012 habe sich die Klägerin an die Enswico AG gerichtet und die Ansprüche von Peter Dahm geltend gemacht. Für alle Ansprüche von Peter Dahm aus Handlungen, die mehr als ein Jahr vor Klageeinleitung (21. Januar 2014) ausgeführt worden seien, sei deshalb die Verjährung eingetreten. Sie würde daher die Einrede der Verjährung für Ansprüche aus Handlungen, die vor dem 21. Januar 2013 stattgefunden hätten, erheben. Seite 71 O2014_002