6.5.5 Anzumerken bleibt, dass die Produktion unter den Lizenzverträgen zu Lizenzforderungen von Peter Dahm führte, deren Erfüllung zwischen den Parteien streitig ist. Das kann in diesem Verfahren aber offen bleiben, weil die nach dem Ausscheiden der Enswico AG im Prozess verbliebene Beklagte unbestritten nicht Schuldnerin dieser Lizenzen war oder ist. 6.6 Verjährung, Verwirkung