Seite 70 O2014_002 betrifft, anerkennt die Beklagte, dass, sollte das Klagepatent rechtsbeständig sein, Peter Dahm hieraus ein lizenzvertraglicher Anspruch von CHF 0.30 pro Ventil zustehen dürfte. Eine solche Forderung wäre allerdings von ihm selber geltend zu machen, weil die von der Klägerin eingereichte Abtretungserklärung keine lizenzvertraglichen Ansprüche umfasse.