Zusammenfassend habe die Enswico AG Ventile der 1. Generation verkauft, die sie von der Kellerinvent AG bzw. der CoOpera Leasing AG erworben habe und die von der Beklagten ohne Auftrag der Enswico AG bereits hergestellt worden seien. Die Beklagte habe diese Ventile der 1. Generation für Herrn Keller, bzw. später im Auftrag der Kellerinvent AG bzw. der CoOpera Leasing AG für die Kellerinvent AG hergestellt. Herr Dahm sei für die Herstellung und den Verkauf dieser Ventile vereinbarungsgemäss entschädigt worden.