Die Enswico AG habe in der Zeit bis zum vollständigen und irreversiblen Umbau des Werkzeugs am 7. September 2010 zwei Bestellungen über Ventile der 2. Generation bei der Beklagten getätigt, welche aufgrund des noch nicht vollständig umgebauten Werkzeugs auch zur Produktion von Ventilen der 1. Generation geführt hätten. Zusammenfassend habe die Enswico AG Ventile der 1. Generation verkauft, die sie von der Kellerinvent AG bzw. der CoOpera Leasing AG erworben habe und die von der Beklagten ohne Auftrag der Enswico AG bereits hergestellt worden seien.