Nachdem Hans Keller die Herstellung zu fördern hatte und er selbst – als Privatperson – ersichtlich nicht herstellen konnte, war den Vertragsparteien klar, dass Hans Keller durch einen Dritten herstellen lassen musste und durfte. Dies entspricht auch der Rechtslage. Bei einer exklusiven Lizenz wie der vorliegenden geht die Lehre überwiegend davon aus, dass Unterlizenzen zulässig