Es wurde also nicht ausgeführt, der Lizenzvertrag bestehe nicht, weil die Nichtigkeit des Streitpatentes bekanntlich zur Nichtigkeit des Lizenzvertrages führe. Damit bleibt es dabei, dass Peter Dahm am 8. März 2010 die Kündigung ausgesprochen und die Enswico AG diese bedingungslos akzeptiert hatte.