Die Begründung für die Kündigung ergibt sich aus dem ebenfalls am 8. März 2010 von Peter Dahm an Hans Keller gerichteten Schreiben, in welchem Peter Dahm einen Lizenzvertrag, den Hans Keller mit Dritten abgeschlossen hatte, als Vertragsverletzung betrachtete und ebenso die Tatsache, dass Hans Keller keine regelmässigen Abrechnungen geliefert und die Lizenzgebühren nicht korrekt überwiesen habe. So hielt Peter Dahm im erwähnten Schreiben fest, dass ihm unter den gegebenen Umständen nichts anderes übrig bleibe, als den abgeschlossenen Lizenzvertrag fristlos zu kündigen, was er hiermit tue.