6.6.2 Am 8. März 2010 hat Peter Dahm den 2. Lizenzvertrag wegen (nicht weiter substantiierter) Täuschung und Irrtum fristlos gekündigt. Die Klägerin macht dazu geltend, weil Dahm entgegen gemachten Versprechungen nicht an der Enswico AG beteiligt worden sei und entsprechend auch nicht zum Verwaltungsratspräsidenten ernannt worden sei, habe er Grundlagenirrtum geltend gemacht, alternativ Kündigung. Auf die Umstände müsse aber nicht genauer eingegangen werden, da auch die Enswico AG davon ausgehe, dass der 2. Lizenzvertrag keinen Bestand habe.