1.4. Die Lizenz ist nicht übertragbar." Ferner war gemäss Ziff. 2.1 (unter den Bedingungen von Ziff. 3.5) des 1. Lizenzvertrags eine Stücklizenz von CHF 1.85 pro verkauftes Ventil durch den Lizenznehmer (Hans Keller) vorgesehen. Weiter war gemäss Ziff. 9.2 eine Vertragsdauer gleich der Patentlaufdauer vorgesehen sowie gemäss Ziff. 9.3 ein ausserordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Zudem ist unbestritten, dass Peter Dahm mit der Enswico Holding AG in Gründung am 29. Oktober 2009 einen weiteren Lizenzvertrag (2. Lizenzvertrag) abgeschlossen hat, der den 1. Lizenzvertrag (mit Hans Keller vom 29. Juli 2006) ersetzen sollte, nachdem die Kellerinvent