Unbestritten ist, dass der Erfinder des Klagepatents, Peter Dahm, und Hans Keller am 29. Juli 2006 einen Lizenzvertrag (1. Lizenzvertrag) in Bezug auf die Verwertung der dem Klagepatent zugrundliegenden Patentanmeldung abgeschlossen haben. Ziff. 1.1-1.4 des Lizenzvertrags lauten wie folgt: