6.5.3 Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass lediglich die Ventile der 1. Generation innerhalb des Schutzbereichs von Anspruch 1 des Klagepatents liegen und dieses verletzen, hingegen nicht die Ventile der 2. Generation. 6.6 Lizenzsituation, Rechnungslegung 6.6.1 Wie bereits oben unter Ziff. 6.1 erwähnt, ist nun in Bezug auf die Ventile der 1. Generation zu prüfen, ob diese von den Lizenzverträgen gedeckt sind oder nicht.