In der Beschreibung des Klagepatents ist durchwegs nur die Situation offenbart, in welcher Streifen und Komponente vollständig separat ausgebildet sind. Der im Klagepatent beschriebene Stand der Technik ist jener, wo keine Streifen vorliegen, sondern vielmehr ein flachgepresster Schlauch, das heisst, gedanklich sind dort gewissermassen ein Streifen und eine Komponente über die gesamte Länge der Kante miteinander verbunden und nur nach unten offen. Wie bereits bei der Diskussion der Frage der unzulässigen Erweiterung festgehalten (vgl. 6.4.2), ergibt sich das Merkmal der separaten Ausbildung zweifelsfrei trotz fehlender expliziter Nennung in den ursprünglich