Ob der Fachmann ohne weiteres auffindet, dass es ohne Wirkungseinbusse möglich ist, an der unteren Kante der Streifen Stege wie in der angegriffenen Verletzungsform vorzusehen, die diesen erheblichen Abstand zwischen den Streifen halten, und die Streifen so auszulegen, dass oberhalb immer noch über eine genügende axiale Länge die Anlage der Streifen unter seitlich getrennten Kanten vorliegt, ist zweifelhaft. In den Zeichnungen liegen die Streifen stets flach aneinander über deren gesamte Längskante.