6.5.2.2 Folglich ist zu klären, ob Nachahmung in Bezug auf Merkmal 1.3 vorliegt. Gemäss Rechtsprechung des Bundespatentgerichts ist dabei zu prüfen, ob Gleichwirkung, Auffindbarkeit und Gleichwertigkeit gegeben sind (vgl. Leitsatz zum Urteil S2013_001 vom 21. März 2013). 6.5.2.3 In einem ersten Schritt ist damit die Frage der Gleichwirkung zu prüfen. Zunächst muss dazu im Lichte des Klagepatents die dem Merkmal 1.3 wesentliche Funktion bestimmt werden. Seite 58 O2014_002