In der angegriffenen Ausführungsform ist zwar an der Unterkante durch die Stege im Gebrauchszustand (zumindest am Anfang) die direkte Anlage des Streifens an die komplementäre Komponente verhindert, unmittelbar oberhalb davon, und damit immer noch im Bereich des unteren Endes des Streifens, kommt dieser aber in Anlage mit der komplementären Komponente und dichtet genau deswegen ab. Damit handelt es sich um eine Nachmachung von Merkmal 1.3.1.